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Vorstandsmitglieder
des Schulelternrates Schuljahr 2008/2009 - 2010:

Download - Liste der Elternvertreter:
Alle Vorstandsmitglieder des Schulelternrats, der
Konferenzvertreter und der Vertreter in Ausschüssen: 2009/20010
(Word.doc)
Elternvertretung innerhalb der
Schule
Die Klassenelternschaft
besteht aus den Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse;
bei Abstimmungen und Wahlen haben beide Elternteile pro Kind nur
eine Stimme. Jede Klassenelternschaft wählt innerhalb eines
Monats nach Ende der Sommerferien für jeweils
2 Schuljahre ihre/n Vorsitzende/n
und stellvertretende/n Vorsitzende/n,
der/die die Eltern der Klasse mindestens zweimal im Jahr zu einer
Elternversammlung einlädt, die Klassenelternvertreter halten
Verbindung zwischen Lehrern, Eltern und Schulelternrat;
informieren die Eltern über die Konferenzen und die Arbeit des
Schulelternrates.
Ferner wählt die Klassenelternschaft je 3 ElternvertreterInnen
plus 3 Stellvertreter für die Klassenkonferenz/Zeugniskonferenz,
der außerdem noch Schülervertreter und die in der Klasse
unterrichtenden Lehrkräfte angehören. Die Zeugniskonferenz
findet zweimal im Jahr statt. Dort geben die Lehrer die Zensuren
und Kopfnoten für jeden einzelnen Schüler der Klasse bekannt und
beraten sich ggf. mit der Zeugniskonferenz. Eltern- und Schülervertreter
haben in der Zeugniskonferenz! kein Stimmrecht. Innerhalb der
Klassenkonferenz besteht dagegen Stimmrecht, dort kann z.B. über
die Koordinierung der Hausaufgaben gesprochen werden oder können
wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Eltern erläutert
werden.
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den
Schulelternrat (SER), am Gymnasium
Ulricianum sind auch die Stellvertreter stimmberechtigtes Mitglied
des SER. Der SER wählt alle 2 Jahre aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n,
den/ die StellvertreterIn und fünf
BeisitzerInnen, die zusammen den Vorstand
des SER bilden.
Der SER tritt mindestens zweimal im Schuljahr zusammen, erörtert
alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen und
muss vor wichtigen Entscheidungen in der Schule ( z.B. Änderungen
der Organisation in der Schule, Einführung neuer Schulbücher)
gehört werden. Üblicherweise ist der Schulleiter oder sein
Stellvertreter anwesend, informiert die Elternschaft und gibt
Auskunft über Schulbelange.
Der Schulelternrat wählt Mitglieder für die Gesamtkonferenz, den
Schulvorstand, die Fachkonferenzen und diverse Ausschüsse:
Der Gesamtkonferenz (Geko)
gehören neben allen Lehrkräften, Referendaren und pädagogischen
Mitarbeitern, an unserer Schule 18 stimmberechtigte Schülervertreter
sowie achtzehn stimmberechtigte
Elternvertreter an. Für die Schüler- und Elternvertreter
werden ebenfalls Stellvertreter gewählt.
Mit Einführung der Eigenverantwortlichen Schule seit dem 1.8.2007
hat sich das Aufgabenfeld der Gesamtkonferenz gewandelt. Nach
§ 34 (2) NSchG entscheidet die Geko über Schulprogramm,
Schulordnung, Geschäfts- und Wahlordnungen und Grundsätze für
Leistungsbewertung/beurteilung sowie Klassenarbeiten/Hausaufgaben
sowie deren Koordinierung. Die GeKo wird durch den Schulleiter
einberufen.
Der bisher am Ulricianum seit vielen Jahren installierte
Gemeinsame Ausschuss wird ab dem 1.8.07 durch den Schulvorstand
(SchuVo) ersetzt. Die Aufgabe
des SchuVo sind in § 38 a Abs. (3) NSchG festgelegt. Im SchuVo
wirken Schulleiter, Vertreter der Lehrer, der
Erziehungsberechtigten und der Schüler zusammen, um „die Arbeit
der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten“.
Am Ulricianum wird der SchuVo aus 7 Lehrervertretern, dem
Schulleiter, 4 Eltern- und 4 Schülervertretern bestehen. Für die
Eltern- und Schülervertreter sind jeweils 4 Stellvertreter zu wählen.
Der SER wählt außerdem Elternvertreter für verschiedene Ausschüsse
: am Ulricianum sind das der Haushaltsauschuss,
die Steuerungsgruppe und der Bibliotheksausschuss.
Weiter werden Elternvertreter für
die Fachkonferenzen gewählt
( für 17 unterschiedliche Fachbereiche ). Die Fachkonferenzen
tagen im Regelfall ein- bis zweimal pro Schuljahr im Schuljahr. Die
Anzahl der Elternvertreter in den Fachkonferenzen ist wie folgt
festgelegt: bei bis zu 6 Lehrkräften in einer Fachkonferenz 1
Elternvertreter, bei bis zu 12 Lehrkräften 2 Elternvertreter, bei
mehr als 12 Lehrkräften 3 Elternvertreter.
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Elternvertretung außerhalb der Schule
Je ein/e ElternvertreterIn und
StellvertreterIn aus dem SER wird für den Stadt-
und den Kreiselternrat gewählt. Der Stadtelternrat erörtert
alle Fragen, die für die Schulen der jeweiligen Stadt von Bedeutung
sind. Der Kreiselternrat behandelt alle Angelegenheiten, die für
die kreiseigenen Schulen (der Schulträger des Ulricianums ist der
Landkreis Aurich) von Bedeutung sind. Der Schulträger hat die für
die Arbeit des Kreiselternrates notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der
STER Aurich hat Sitz und Stimme im städtischen Schulausschuss, der
KER im kommunalen Schulausschuss des Landkreises.
Aus den Kreis-, Stadt- (hier die kreisfreien Städte!) und
Regionselternräten in Niedersachsen werden für alle Schulformen
und für jeweils alle 4 Landesschulbehörden Mitglieder für den Landeselternrat
(LER) Niedersachsen gewählt. Nach § 169 (3) wirkt der
Landeselternrat in allen wichtigen Fragen mit, die die Belange der
Erziehungsberechtigten berühren. Der LER hat „das Recht und
die Pflicht, das Kultusministerium zu beraten, ihm Vorschläge zu
machen und Anregungen zu geben.“
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Weitere Informationen
Allgemeine und vor allem aktuelle
Informationen rund um das Thema Schule in Niedersachsen sind im
Internet zu finden unter:
www.elternrat-niedersachsen.info
(Informationsseite des Landeselternrats)
www.mk.niedersachsen.de
(Niedersächsisches Kultusministerium
www.nibis.de
(Niedersächsischer Bildungsserver)
www.schure.de
(Erlasse, Niedersächsisches Schulgesetz etc.)
www.bildungsklick.de
(Infos zum Thema Bildung in allen Bundesländern)
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Elternmitwirkung
in der Schule ist ein Angebot; wo es nicht angenommen wird, findet sie nicht
statt!
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