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Blog des Schulelternrates


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Schulelternrat


Vorstandsmitglieder des Schulelternrates Schuljahr 2008/2009 - 2010

Mitglieder im Schulvorstand und Aufgaben des Schulvorstands

Elternmitwirkung: innerhalb der Schule

Eigenverantwortliche Schule/Schulvorstand

Elternvertretung außerhalb der Schule

Der aktuelle Blog des Schulelternrates

weitere Informationen

Download - Liste der Elternvertreter

Protokolle Schulelternratssitzungen

 

blockblau.gif (852 bytes)Vorstandsmitglieder des Schulelternrates Schuljahr 2008/2009 - 2010:

blockblau.gif (852 bytes) Vorsitzender Sabine Hohagen
04928-497                
blockblau.gif (852 bytes) Stellvertreterin Gesa de Joung-Henze
04941-87998 

blockblau.gif (852 bytes) BeisitzerInnen Tido Cammenga
04941/991155 

Lydia Bley
04941-62122

Marita Cassens 
04945/1428

Heike Flunkert 
04941-967584 

Frank Manai-Geiken
04941/982236

 

Download - Liste der Elternvertreter:


Alle Vorstandsmitglieder des Schulelternrats, der Konferenzvertreter und der Vertreter in Ausschüssen:
blockblau.gif (852 bytes) 2009/20010 (Word.doc)


blockblau.gif (852 bytes)Elternvertretung innerhalb der Schule 


Die Klassenelternschaft besteht aus den Erziehungsberechtigten der Schüler einer Klasse; bei Abstimmungen und Wahlen haben beide Elternteile pro Kind nur eine Stimme. Jede Klassenelternschaft wählt innerhalb eines Monats nach Ende der Sommerferien für jeweils 2 Schuljahre ihre/n Vorsitzende/n und stellvertretende/n Vorsitzende/n, der/die die Eltern der Klasse mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung einlädt, die Klassenelternvertreter halten Verbindung zwischen Lehrern, Eltern und Schulelternrat; informieren die Eltern über die Konferenzen und die Arbeit des Schulelternrates. 

Ferner wählt die Klassenelternschaft je 3 ElternvertreterInnen plus 3 Stellvertreter für die Klassenkonferenz/Zeugniskonferenz, der außerdem noch Schülervertreter und die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte angehören. Die Zeugniskonferenz findet zweimal im Jahr statt. Dort geben die Lehrer die Zensuren und Kopfnoten für jeden einzelnen Schüler der Klasse bekannt und beraten sich ggf. mit der Zeugniskonferenz. Eltern- und Schülervertreter haben in der Zeugniskonferenz! kein Stimmrecht. Innerhalb der Klassenkonferenz besteht dagegen Stimmrecht, dort kann z.B. über die Koordinierung der Hausaufgaben gesprochen werden oder können wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Eltern erläutert werden.

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat (SER), am Gymnasium Ulricianum sind auch die Stellvertreter stimmberechtigtes Mitglied des SER. Der SER wählt alle 2 Jahre aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n, den/ die StellvertreterIn und fünf BeisitzerInnen, die zusammen den Vorstand des SER bilden.

Der SER tritt mindestens zweimal im Schuljahr zusammen, erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen und muss vor wichtigen Entscheidungen in der Schule ( z.B. Änderungen der Organisation in der Schule, Einführung neuer Schulbücher) gehört werden. Üblicherweise ist der Schulleiter oder sein Stellvertreter anwesend, informiert die Elternschaft und gibt Auskunft über Schulbelange. 

Der Schulelternrat wählt Mitglieder für die Gesamtkonferenz, den Schulvorstand, die Fachkonferenzen und diverse Ausschüsse: 

Der Gesamtkonferenz (Geko) gehören neben allen Lehrkräften, Referendaren und pädagogischen Mitarbeitern, an unserer Schule 18 stimmberechtigte Schülervertreter sowie achtzehn stimmberechtigte Elternvertreter an. Für die Schüler- und Elternvertreter werden ebenfalls Stellvertreter gewählt. Mit Einführung der Eigenverantwortlichen Schule seit dem 1.8.2007 hat sich das Aufgabenfeld der Gesamtkonferenz gewandelt.  Nach § 34 (2) NSchG entscheidet die Geko über Schulprogramm, Schulordnung, Geschäfts- und Wahlordnungen und Grundsätze für Leistungsbewertung/beurteilung sowie Klassenarbeiten/Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. Die GeKo wird durch den Schulleiter einberufen.  
Der bisher am Ulricianum seit vielen Jahren installierte Gemeinsame Ausschuss wird ab dem 1.8.07 durch den Schulvorstand (SchuVo) ersetzt. Die Aufgabe des SchuVo sind in § 38 a Abs. (3) NSchG festgelegt. Im SchuVo wirken Schulleiter, Vertreter der Lehrer, der Erziehungsberechtigten und der Schüler zusammen, um „die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten“. Am Ulricianum wird der SchuVo aus 7 Lehrervertretern, dem Schulleiter, 4 Eltern- und 4 Schülervertretern bestehen. Für die Eltern- und Schülervertreter sind jeweils 4 Stellvertreter zu wählen.


Der SER wählt außerdem Elternvertreter für verschiedene Ausschüsse : am Ulricianum sind das der Haushaltsauschuss, die Steuerungsgruppe und der Bibliotheksausschuss

Weiter werden Elternvertreter für die Fachkonferenzen gewählt ( für 17 unterschiedliche Fachbereiche ). Die Fachkonferenzen tagen im Regelfall ein- bis zweimal pro Schuljahr im Schuljahr. Die Anzahl der Elternvertreter in den Fachkonferenzen ist wie folgt festgelegt: bei bis zu 6 Lehrkräften in einer Fachkonferenz 1 Elternvertreter, bei bis zu 12 Lehrkräften 2 Elternvertreter, bei mehr als 12 Lehrkräften 3 Elternvertreter.

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blockblau.gif (852 bytes)Elternvertretung außerhalb der Schule 

Je ein/e ElternvertreterIn und StellvertreterIn aus dem SER wird für den Stadt- und den Kreiselternrat gewählt. Der Stadtelternrat erörtert alle Fragen, die für die Schulen der jeweiligen Stadt von Bedeutung sind. Der Kreiselternrat behandelt alle Angelegenheiten, die für die kreiseigenen Schulen (der Schulträger des Ulricianums ist der Landkreis Aurich) von Bedeutung sind. Der Schulträger hat die für die Arbeit des Kreiselternrates notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der STER Aurich hat Sitz und Stimme im städtischen Schulausschuss, der KER im kommunalen Schulausschuss des Landkreises.

Aus den Kreis-, Stadt- (hier die kreisfreien Städte!) und Regionselternräten in Niedersachsen werden für alle Schulformen und für jeweils alle 4 Landesschulbehörden Mitglieder für den Landeselternrat (LER) Niedersachsen gewählt. Nach § 169 (3) wirkt der Landeselternrat in allen wichtigen Fragen mit, die die Belange der Erziehungsberechtigten berühren. Der  LER hat „das Recht und die Pflicht, das Kultusministerium zu beraten, ihm Vorschläge zu machen und Anregungen zu geben.“

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blockblau.gif (852 bytes)Weitere Informationen

Allgemeine und vor allem aktuelle Informationen rund um das Thema Schule in Niedersachsen sind im Internet zu finden unter:

www.elternrat-niedersachsen.info (Informationsseite des Landeselternrats)

www.mk.niedersachsen.de  (Niedersächsisches Kultusministerium

www.nibis.de   (Niedersächsischer Bildungsserver)

www.schure.de  (Erlasse, Niedersächsisches Schulgesetz etc.)

www.bildungsklick.de  (Infos zum Thema Bildung in allen Bundesländern)

*** 
Elternmitwirkung in der Schule ist ein Angebot; wo es nicht angenommen wird, findet sie nicht statt! 

 

 

 

 

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dt - © Gymnasium Ulricianum Aurich