Empfehlungen des Geko-Ausschusses
Facharbeit, Stand vom 28.05.98

Einleitung
- Die Konzeption der Facharbeit ergibt sich aus der Zielsetzung der
Arbeit in der gymnasialen Oberstufe in der für die Leistungskurse gültigen Ausprägung.
- Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Gestaltung der
gymnasialen Oberstufe vom 27.02.1997 umschreibt diese Zielsetzung mit den Begriffen
"vertiefte Allgemeinbildung", "allgemeine Studierfähigkeit" und
"Wissenschaftspropädeutik".
- Der an die Schülerleistung gestellte Anspruch orientiert sich am
Anforderungsniveau, den Zielsetzungen, den Kursinhalten und -methoden des Leistungsfaches.
- Rechtsgrundlagen: VO-GOF §7 (3); EB- VO-GOF Nrn. 10.13 und 10.16;
Bade et al.: Hinweise und Empfehlungen, SVBl. 1/98, S.22 ff.

Grundsatzregelungen (gem. Geko-Beschlüsse v. 16.02.98)
- Die Facharbeit wird im 2. Kurshalbjahr geschrieben werden.
- Die Schülerinnen und Schüler schreiben die Facharbeit in den
Leistungskursen auf der Leiste, die nicht Tutorenleiste ist. Die
Facharbeitsleiste wird vom zuständigen Koordinator für jeden neuen 12.
Jahrgang so gewählt, daß über mehrere Jahre gesehen alle Fächer möglichst
regelmäßig auf dieser Leiste vertreten sind.
- Die Themenstellung im Schuljahr 1999/2000 erfolgt am 1.3.1999. Die
Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt 4 Wochen nach Abgabetermin.
- Die Klausurenbelastung sollte in der Erarbeitungsphase so gering wie
möglich gehalten werden.
- Im 2. Kurshalbjahr wird in den Grundkursen jeweils nur 1 Klausur
geschrieben.

Vorbereitung der Schüler auf die
Facharbeit
- Allgemeine Hinweise
- Das Erlernen und Üben von verschiedenen Arbeitstechniken, Vortrags-
und Präsentationsformen sollte in den Jahrgängen 7 und 8 verstärkt werden.
- Die Kollegen aller Fächer sind, soweit in ihrem Fachgebiet möglich,
dazu aufgefordert, die selbständige Arbeit in verschiedenen Arbeitstechniken und
Arbeitsformen stärker zu betonen.
- Deutsch kann bei der Referatsschulung die Aufgabe eines Leitfachs
übernehmen, jedoch ist es notwendig, daß andere Fächer diese Arbeit begleiten und
unterstützen. Wichtig hierbei sind unbewertete Übungen in möglichst zahlreichen,
kleinen schriftlichen Gliederungs- oder mündlichen Vortragsaufgaben. Vorrangiges Ziel in
Jahrgang 7 und 8 sollten Kompetenzen im Auftreten vor einer Gruppe und im freien Sprechen
sein.
- Absprachen unter Kollegen sind hierzu nötig, hilfreich wären
Treffen im Klassenkollegium, Jahrgangskonferenzen und weiteren Teilkonferenzen.
- Konferenzen und Fachkonferenzen sollten Kriterien für Referate
entwickeln und immer wieder abgleichen.
- Eine indirekte Vorbereitung erfolgt von Klasse 7 an mit steigenden
Anforderungen bis Klasse 10 einschließlich, wobei das Leitfach für das Erlernen der
benötigten Arbeitstechniken das Fach Deutsch sein sollte.
- Zu Beginn sollte in Klasse 7 die Anleitung zur Eigenarbeit im
Vordergrund stehen. Möglichkeiten bestehen z.B. in folgenden Bereichen:
- Vorstellung eines literarischen Werkes (unbewertet) oder Sachbuches
(in Zusammenarbeit mit anderen Fächern)
- Protokollieren und Präsentieren von Beobachtungen
(Versuchsprotokolle im NW Bereich)
- Freiarbeitsphasen (möglichst in allen Fächern)
- Auf dieser Basis kann in Klasse 8 die nächste Stufe der
Vorbereitung erfolgen, wobei ein Schwerpunkt im Training der Auswertung von Sachtexten
(Deutsch in Zusammenarbeit mit anderen Fächern) liegen sollte. Hierbei sollten folgende
Punkte behandelt werden:
- Arbeitsplan
- Informationsbeschaffung
- Informationsbewertung (Frage der Relevanz)
- Auswertung des Materials
- Stichwortzettel entwickeln
- Vortrag nach Stichwortzettel (Zeitbegrenzung!)
- Für die Jahrgänge 9 und 10 ergeben sich durch den
Wahlpflichtbereich besondere Chancen aber auch Probleme für die weitere Vorbereitung auf
die Facharbeit. Es ist die besondere Situation der Schüler zu berücksichtigen, die eine
dritte Fremdsprache belegt haben und daher nicht an Fachkursen teilnehmen können. Da alle
Fächer einen Beitrag zur Vorbereitung auf die Facharbeit liefern sollen, die Fachkurse im
Wahlpflichtbereich dieses aber im besonderen Maße leisten können, koordiniert der
Klassenlehrer, daß die Schüler mit einer dritten Fremdsprache in den übrigen Fächern
ein Erstzugriffsrecht bei der Vergabe eines Referats oder einer Hausarbeit erhalten.
- In Klasse 9 sollte von allen Schülern eine Hausarbeit
erstellt werden, wobei auf die in Klasse 8 eingeübten Techniken zurückgegriffen werden
sollte.
- Die Zeitdauer für die Bearbeitung der Hausarbeit sollte ca. 14 Tage
betragen und der Umfang der Arbeit nicht über 4 Seiten liegen.
- Beim Einbringen der Themen der Hausarbeiten in den Unterricht ergibt
sich die Möglichkeit, daß einzelne Schüler bei ihrem Thema als Experte die
Diskussionsleitung übernehmen.
- In Klasse 10 sollte von allen Schülern ein Referat mit
schriftlicher Gliederung gehalten werden. Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
- kurzer Vortrag anhand eines überschaubaren Themas
- Lehrerbegleitung und - kontrolle bei der Materialsuche
- Gefahr der Überforderung vermeiden helfen
- ausführliche Gliederung (schriftlich)
- Literaturhinweise
- Medieneinsatz beim Vortrag
- Kriterienkatalog für die Beurteilung
- Referate als Informationsquelle nutzen lernen (richtiges Mitschreiben
lernen)
- Möglichkeit der Gruppenarbeit
- Im 11. Jahrgang wird die allgemeine Vorbereitung auf die
Facharbeit mit der Erstellung des Praktikumsberichtes bzw. des Ersatzreferates
abgeschlossen.
- Um auch den Schülern, die von anderen Schulformen mit Beginn der
Klasse 11 zum Gymnasium wechseln, möglichst gleiche Chancen zu bieten, ist es notwendig
- mit RS, KGS und IGS im Einzugsbereich des Ulricianums bei der
Vorbereitung auf die Facharbeit und der Referatschulung in der Sek.I. zu kooperieren.
- diese Schüler auf ihr Ersatzreferat in der Zeit des Praktikums, an
dem sie ja nicht teilnehmen, durch Einüben wesentlicher Techniken der Eigenarbeit
intensiv vorzubereiten.
- Jeder Schüler sollte bei der Erstellung des
Pratikumsberichtes/Ersatzreferates aktiv vom betreuenden Fachlehrer begleitet werden. Den
Schülern muß vor der Themenvergabe ein Handzettel mit allen Bewertungskriterien und
Hinweisen zum formalen Aufbau der Arbeit gegeben werden. Hierbei sollte in Anlehnung an
die Kriterien für die Facharbeit verfahren werden.
- Nach der Erstellung des Praktikumsberichtes in Klasse 11 muß im Kurssemester
12.1 eine fachspezifische Vorbereitung auf die Facharbeit erfolgen.
- Eine allgemeine schriftliche Information der Schüler über die
Facharbeit in Klasse 12 sollte kurz nach dem Halbjahreswechel in Klasse 11 erfolgen (à
rechtzeitig vor der Fachwahl!). Diese Informationsschrift sollte Hinweise der einzelnen
Fächer über die Facharbeit enthalten und inhaltlich durch die Fachkonferenzen gestaltet
werden.
- Eine Sondersituation besteht für den derzeitigen 11. Jahrgang.
In einem Intensivkurs müssen die wichtigsten Arbeitstechniken im Unterricht der Fächer
Deutsch und Politik den Schülern vermittelt werden. Besonders sollte hier auch auf
Formalien eingegangen werden. Zusätzlich sollten diese Schüler im Fach Deutsch in
Semester 12/1 ein Übungsreferat erstellen. Die Informationsschrift sollte in diesem
Schuljahr unmittelbar nach den Osterferien verteilt werden.

Kriterien zur Themenauswahl und
-erstellung
- Themenauswahl
- Das Thema der Facharbeit
- ist an das Thema des Leistungskurses gebunden.
- ist integraler Bestandteil des Unterrichts.
- beschränkt sich auf ein begrenztes Stoffgebiet.
- ist in Anlehnung an die Aufgabenstellung bei Klausuren
materialgebunden und materialbezogen.
- enthält einen ausdrücklich formulierten, problemorientierten
Arbeitsauftrag.
- berücksichtigt die Anforderungsbereiche I bis III.
- verpflichtet zur Anwendung wissenschaftlicher Arbeitstechniken (z. B.
Benutzung von Primär- und Sekundärliteratur, Anwendung experimenteller
Untersuchungsverfahren, Reflexion über angewandte Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden,
Nutzung von Angeboten einschlägiger Institutionen).
- Aus den genannten Kriterien folgt, daß die Themen so zu gestalten
sind, daß die Schüler selbständig zu begründeten Ergebnissen kommen können.
- Allgemeine Darstellungen (z.B. "Eichendorffs Lyrik",
"Die Verkehrssituation in Aurich", "El Nino") dürfen nicht gestellt
werden.
- Die Aufgabe muß einen wissenschaftsrelevanten
"praktischen" Beitrag fordern (z.B. Verkehrszählung, Wasseranalyse,
Quellenanalyse, Textinterpretation, Erstellung einer Statistik).
- Wenigstens ein Teilaspekt muß Anlaß zu einer Methodenreflexion
bieten.
- Themenvergabe
- Die Themenstellung soll sich nach Möglichkeit an den
Interessengebieten der Schüler orientieren.
- Die Beteiligung an der Themenfindung ist durch entsprechende
Gestaltung des Unterrichts im Februar anzustreben. Ein Kriterienkatalog für Schüler wird
bereitgestellt. Allerdings steht das Eingehen auf die Schülerwünsche unter dem
Vorbehalt, daß ein kurzfristiges Wiederholen derselben Themen vermieden wird
(fünfjährige Sperrfrist).
- Unbeschadet der Mitwirkung von Schülern stellt die Kursleiterin oder
der Kursleiter am 01.03. eines Jahres das Thema in verbindlichem Wortlaut; sie oder er
trägt in jedem Fall die Verantwortung.
- Die Fachgruppen (in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen
Lehrkräften) stellen sicher, daß
- im Rahmen der didaktisch begründeten Kursfolge laut Anstaltslehrplan
die geeignetsten Kursthemen zur Verfügung stehen.
- im Rahmen der Facharbeiten Inhalte und Methoden des Leistungsfaches
in exemplarischer Weise zum Gegenstand schriftlicher Auseinandersetzung werden.
- einzelne Schüler durch ihre Facharbeit hinsichtlich der
Abiturprüfung nicht günstiger gestellt werden.
- für die Facharbeit als Gruppenarbeit das Thema als Rahmenthema so
formuliert ist, daß innerhalb des Rahmenthemas inhaltlich selbständige und nicht nur
arbeitsteilig abgrenzbare Unterthemen bearbeitet werden können.

Hinweise
zur Materialbeschaffung
- Es sollen nur wenige Materialien notwendig sein.; ihr Umfang sowie
der Umfang der zu lesenden und auszuwertenden Sekundärliteratur sowie der
durchzuführenden Verfahren muß hinsichtlich der Zeitvorgaben kalkuliert begrenzt sein.
- Die selbständige Ermittlung von fachübergreifenden und
fachspezifischen Informationen (Literatur, Quellen, Datensammlungen, elektronische
Recherchen, Benutzung von Bibliotheken) gehört grundsätzlich zur erwarteten
Schülerleistung (SVBl. 1/98, S.24).
- Als Regel gilt, daß Hinweise der verantwortlichen Lehrkraft auf das
relevante Material und gegebenenfalls auch dessen Bereitstellung die Schüler in die Lage
versetzen, die Facharbeit zu beginnen und auch ohne Beibringung weiteren Materials die
gestellte Aufgabe zu lösen.
- Es ist jedoch anzustreben, die Themen so zu wählen, daß die
Schüler ergänzend einen Teil ihrer Arbeitsgrundlagen selbständig erschließen können.
Auch die Beschaffung von Material, soweit diese ohne größeren Aufwand möglich ist,
sollte ihnen überlassen bleiben.
- Wieweit die selbständige Materialerschließung Teil der gestellten
Aufgabe ist, entscheidet im Einzelfall die verantwortliche Lehrkraft. Sie orientiert sich
an den von der Fachgruppe bereitgestellten Beispielen bzw. Normen. Sie informiert die
betroffenen Schüler bei Themenstellung über Art und Umfang der Erwartungen. Die
erbrachten Leistungen gehen dann sowohl hinsichtlich Erfüllung als auch Nichterfüllung
in die Bewertung ein.

Begleitung/
Beratung/Einhilfen
- Die Schüler fertigen 14-tägig einen schriftlichen (ggf.
stichwortartigen) Kurzbericht zum Stand der Arbeit an (z.B. Gliederungsentwurf, benutzte
Literatur, Problemanzeigen). Die Kurzberichte gehen nicht in die Bewertung ein.
- Jeder Schüler soll während der Erarbeitungszeit mindestens dreimal
Gelegenheit zu einem Beratungsgespräch mit der Lehrkraft gehabt haben. Diese Beratung
darf sich nicht negativ auf die Bewertung und Beurteilung der Facharbeit auswirken.
- Im Gegensatz zur bewertungsneutralen Beratung führen massive Hilfen
des Kursleiters zu Punktabzug (maximal 3 Punkte): Die Schüler werden darauf hingewiesen,
daß für den Fall daß eine Weiterführung der Arbeit ohne fortwährende Hilfestellungen
nicht möglich war oder Unterstützungen auch dort gegeben werden mußten, wo Lösungen
von dem Schüler ohne weiteres hätten erwartet werden können, dieses bei der Bewertung
und Beurteilung zu berücksichtigen ist. (vgl. SVBl. 1/98, S. 26). Tritt dieser Fall in
einem Beratungsgespräch auf, weist die Lehrkraft den Schüler darauf hin und fertigt eine
Gesprächsnotiz an.
- Die Erarbeitung der Facharbeit muß außerhalb des Fachunterrichts
erfolgen.

Bewertungskriterien
- Fachspezifische Bewertungsmaßstäbe und Beurteilungskriterien sowie
Gewichtung der Bewertungsmaßstäbe: s. RRL und FK - Beschlüsse. Weitere fachspezifische
Gesichtspunkte s. SVBl 1/98, S. 27, Zi. 9: Fremdsprachen, Kunst, Musik, Mathematik,
Naturwissenschaften.
- Folgende Fachkonferenzen haben zusätzliche fachspezifische
Bewertungskriterien beschlossen: (hier sollen die Fächer benannt werden) ???
- Der Schwerpunkt bei der abschließenden Bewertung sollte auf der
methodischen und inhaltlichen Bewertung liegen. Die Bewertung soll sich auf die
Anforderungsebenen I bis III beziehen. Der Schwerpunkt liegt dabei im AFB II.
- Gehäufte Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit in der deutschen
Sprache oder gegen die äußere Form führen zum Abzug von maximal zwei Punkten von der
Endnote (vgl. Nr. 8.15 EB-AVO-GOFAK).
- Formale Ansprüche an die Gestaltung der Facharbeit:
- Benutzung von DIN A 4-Blättern, einseitig mit Maschinenschrift
beschrieben, 12 Punktschrift (Standardschrift), einfacher Zeilenabstand, linker Rand: 4
cm, übrige Ränder: 2 cm
- Quellenangabe am Objekt, wenn Abbildungen etc. in den laufenden Text
eingebaut werden
- korrektes Zitieren (Kennzeichnung und Angabe der Herkunft bei
Zitaten)
- standardsprachlich korrekt abgefaßter Text (Rechtschreibung,
Zeichensetzung, Grammatik, Ausdrucksvermögen)
- angemessene Verwendung der Fachsprache
- übersichtliche Gestaltung des Textes, (Kapitel, Absätze, etc.)
- falls nicht durch die zuständige Fachkonferenz anders festgelegt,
sollte der Umfang der Arbeit 15 Seiten (ohne Anhang !) nicht überschreiten
- Gliederungschema der Facharbeit
- Deckblatt mit Name des Schülers, Thema der Arbeit und Angabe des
Leistungsfaches, in dem die Arbeit angefertigt wurde
- Seite 0 mit Name der Schule, Schuljahr, Kursnummer, Fach, Name des
Schülers, Thema, Name des betreuenden Fachlehrers, Ausgabetermin des Themas, Abgabetermin
der Facharbeit, Unterschrift des Schülers, Bewertung der Facharbeit (Angabe in Punkten),
Unterschrift des Fachlehrers
- Seite 1 mit Inhaltsverzeichnis (Angabe der Einzelkapitel mit
Seitenzahl, Verwendung von Gliederungsziffern)
- Textteil der Facharbeit mit Gliederung in Einleitung, ...
- ggf. Fußnoten u.a. Anmerkungen
- Literaturverzeichnis
- Anhang mit Materialien, Hintergrundinformationen, Originaldaten (es
muß ein direkter Bezug der Angaben im Anhang zum Text der Arbeit existieren)
- vom Schüler unterschriebene Erklärung (s. Anlage)
- eventuell freiwillige Erklärung (s. Anlage)
- Die methodische Durchführung wird bewertet, indem geprüft
wird, ob die Schüler
- fachspezifische Kenntnisse, Methoden und Arbeitstechniken
beherrschen.
- Literatur und Materialien themenbezogen auswerten und
zusammenstellen.
- die Arbeit sach- und problemgerecht gliedern.
- Sachverhalte begrifflich präzise darstellen und das gewählte
Vorgehen reflektieren.
- die Argumentation folgerichtig und verständlich zu entwickeln.
- bei einen ggf. erstellten Anhang einen deutlichen Zusammenhang
zwischen Darstellung und Anhang herstellen.
- Die Inhalte werden bewertet, indem geprüft wird, ob die
Schüler
- die gegebene Problemstellung sachangemessen, vollständig und
tatsächlich richtig erfassen, analysieren, darzustellen und gegebenenfalls modellieren.
- sachlich richtige Aussagen und Lösungen formulieren und
veranschaulichen.
- zur logischen Verknüpfung der einzelnen Gedanken oder Beweisschritte
zu kommen, zur kritischen Reflexion hinsichtlich der eingesetzten Hilfsmittel und
problemangemessenen Bewertung der angewandten Verfahren und Modelle kommen.
- eine begründete Stellungnahme bzw. Beurteilung oder Wertung
entwickeln.

Korrektur und
Gutachten
- In knappen Randbemerkungen sollten die Vorzüge und Mängel der
Facharbeit gekennzeichnet oder kommentiert und in einem Gutachten, das sich auf die
Randbemerkungen und die vorausgesetzten Anforderungen bezieht, die Bewertungs- und
Beurteilungskriterien zusammengefaßt werden.
- Das Gutachten soll die formalen, methodischen und inhaltlichen
Bewertungskriterien, die Anforderungsbereiche I bis III sowie fachspezifische Kriterien
berücksichtigen.
- Die Facharbeit wird mit einer Note (Punkte) beurteilt.
- Ist die individuelle Schülerleistung bei der schriftlichen
Dokumentation nicht nachweis- oder bewertbar, so ist die Facharbeit insgesamt mit 0
Punkten zu bewerten (vgl. Nr. 10.4 EB-AVO-GOFAK).

Gespräch
- Ein Gespräch mit dem Schüler über die Facharbeit zur
abschließenden Bewertung und Beurteilung ist in der Regel nicht vorgesehen. Die
Fachkonferenzen können allerdings beschließen, daß ein solches Gespräch grundsätzlich
für erforderlich gehalten wird.
- Darüber hinaus kann bei begründeten Zweifeln an der eigenständigen
Anfertigung der Facharbeit eine Lehrkraft ein solches Gespräch vorsehen.
- Wird ein Gespräch durchgeführt, dann
- nehmen in der Regel zwei Lehrkräfte daran teil.
- wird ein Protokoll erstellt.
- wird das Gespräch von der unterrichtenden Kurslehrkraft bewertet und
im Verhältnis 3:1 (schriftlich:mündlich) gewichtet.
- wird die Endnote allein von der unterrichtenden Kurslehrkraft erteilt
(vgl. Nr. 10.4 EB-AVO-GOFAK).

Versäumnis
- Eine fristgerechte Abgabe liegt vor, wenn die Facharbeit in der
Kursstunde am Montag (L1) beziehungsweise Dienstag (L2) nach Ende der Bearbeitungsfrist
persönlich beim Kursleiter oder bei Abwesenheit des Kursleiters an dem betreffenden Tag
bis 13 Uhr im Sekretariat abgegeben wird.
- Hat ein Schüler aus nicht selbst zu vertretenden Gründen den
Abgabetermin für die Facharbeit nicht einhalten können, so wird vom Fachlehrer eine
Nachfrist (bei Krankheit entsprechend der Krankheitszeit) eingeräumt. Im Krankheitsfall
ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Wird eine Fristverlängerung von mehr als 1 Woche
gewährt, teilt die Lehrkraft dieses dem Oberstufenkoordinator mit.
- Gibt ein Schüler aus selbst zu vertretenden Gründen die Facharbeit
nicht fristgerecht im Unterricht ab, so muß er sie nach Absprache mit dem Fachlehrer noch
am selben Tag einreichen.
- Wird die Facharbeit auch am Ende der eingeräumten Nachfrist nicht
abgeliefert, so wird sie mit "0 Punkten" bewertet.
- Ein Versagen von Rechner oder Drucker gilt als vom Schüler selbst zu
vertretender Grund. Eine fristgerechte Abgabe der Facharbeit auf Diskette wird akzeptiert.
Ein Ausdruck ist spätestens am folgenden Tag nachzureichen.
- Konnte ein Schüler aus nicht selbst zu vertretenden Gründen die
Facharbeit nicht erstellen, so muß in der Regel eine Ersatzleistung (Klausur, Referat mit
Diskussion, Hausarbeit, Kolloquium) erbracht werden (vgl. Nr. 7.16 EB-VO-GOF).

Terminplan
- Für die Erarbeitung der Facharbeit stehen den
Schülern/Schülerinnen von der Themenstellung an 6 Schulwochen zur Verfügung. Die Themen
werden am 01.03. des jeweiligen Jahres gestellt.
- Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt 4 Wochen nach Abgabetermin.
- Der Terminplan für die Facharbeit (Regeltermine) wird spätestens zu
Beginn des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben wird, bekanntgegeben.
- Terminplan für das Schuljahr 1999/2000
| Mo 01.02. - Fr 26.02. |
Einarbeitung in das Thema
des Kurshalbjahres; Vorüberlegungen und Erörterungen zur Themenstellung; Abgrenzung der
Themen, Aspektesammlung; Literatureingrenzung und Sichtung, Informationen zu den Formalia |
| Mo 01.03. |
Bekanntgabe des Themas
durch den Fachlehrer |
| Mo 01.03. - Mo 26.03. |
Erarbeitung der Facharbeit
(erste Phase - 4 Wochen); Kurzberichte und Zwischenbericht der Schüler;
Beratungsgespräche mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin) |
| Sa 27.03. - Sa 17.04. |
Osterferien |
| Mo 19.04. - Mo 03.05. |
Erarbeitung der Facharbeit
(zweite Phase - 2 Wochen), Kurzberichte der Schüler, Beratungsgespräche mit dem
Fachlehrer |
| Mo 03.05. |
Abgabe der Facharbeit beim
Fachlehrer |
| bis Mo 31.05. |
eventuell Gespräche zur
Facharbeit (im Ermessen des Fachlehrers gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer zweiten
Fachlehrkraft; Bekanntgabe der Ergebnisse |

Anlage
Erklärung
Hiermit versichere ich, daß ich die Arbeit selbständig
angefertigt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen der
Facharbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt aus anderen Werken entnommen
wurden, mit genauer Quellenangabe kenntlich gemacht habe.
Verwendete Informationen aus dem Internet sind dem(r) Lehrer(in)
vollständig im Ausdruck zur Verfügung gestellt worden.
Name in Druckschrift
Ort, Datum Unterschrift
Freiwillige Erklärung
Hiermit erkläre ich, daß ich damit einverstanden bin, wenn die von
mir verfaßte Facharbeit der schulinternen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Name in Druckschrift
Ort, Datum Unterschrift

© Gymnasium Ulricianum Aurich
Stand: 29.09.1999