|
Kaum etwas
erfüllt die Gemüter der Auricher Stadt- und Kreisbevölkerung –
sofern sie Kinder im schulpflichtigen Alter hat - zur Zeit so sehr
wie die Frage nach der Zukunft unserer Schulen.
Die Schulformen und Schulreformen
| Die noch von
der SPD-Regierung im Jahre 2002 begonnene und von der
CDU/FDP-Koalition seit Beginn dieses Jahres „mit
veränderten Vorzeichen“ fortgeführte Reform des
Schulwesens in Niedersachsen führt im Landkreis Aurich zu
anscheinend unlösbaren Verwicklungen: Die Entwicklung der
sechs Gesamtschulen, die der Kreis im Angebot führt, hat
sich – bei äußerlicher oder oberflächlicher Betrachtung
– zu einer ungetrübten Erfolgsstory entfaltet. Sie
scheinen aus allen Nähten zu platzen.
Statt
der gut 3000 Schüler im Jahr 1995 besuchen sieben Jahre
später fast 5500 Schülerinnen und Schüler im Kreis eine
Gesamtschule (Quelle: OZ vom 13. 10. 03).
Der
Erfolg wird dadurch erklärt, dass „Gesamtschulen Schüler
individuell fördern“, sowie durch „die Möglichkeit, an
der Schule alle Bildungsabschlüsse erreichen zu können“
(Ulrich Mittelstädt, SPD-Bildungsexperte im Bezirk
Weser-Ems und Leiter der IGS Aurich West).
Die Realschulen im Kreis behaupten sich mit etwa
gleichbleibender Schülerzahl, obgleich drei von diesen
aufgelöst wurden; die Hauptschulen mussten 15 % Verlust
hinnehmen, vier Hauptschulen wurden geschlossen. |
- IGS Aurich-West
- IGS Aurich-Egels
- KGS Ihlow
- KGS Großefehn
|
Eine Elternbefragung des Landkreises ließ nunmehr
erkennen, dass in der Stadt Aurich nur neun Prozent der Eltern
ihre Kinder auf die einzig noch verbliebene Hauptschule in
Sandhorst schicken wollen, die damit nur einzügig geführt
werden könnte.
|
Schulzentrum Sandhorst
|
|
Die Schülerzahlen der beiden Gymnasien im Kreis (in Aurich
und Norden) sind gegenüber 1995 leicht gestiegen; das
Ulricianum bewegt sich etwas oberhalb der vom
Kultusministerium vorausberechneten Zunahme der
Schülerzahlen. Diesen demographischen Zuwachs und die
Abnahme im Hauptschulbereich haben im Kreis Aurich also
weitgehend die Gesamtschulen kompensiert.
Während das Reformprojekt der SPD des Jahres 2002 noch die
Auflösung der Orientierungsstufen in Richtung eines
(gesamtschulartigen) nicht differenzierenden
Unterrichtssystems sowie die Einrichtung einer
„Gesamtschule ohne Gymnasialzweig“ (Gallas), d.h. einer
kooperativen Haupt- und Realschule vorsah, beschloss die
schwarz-gelbe Koalition den Beginn eines dreigegliederten
Schulsystems bereits nach dem 4. Schuljahr für alle
Schüler, die keine Gesamtschulen besuchen.
Das neuerliche
Reformvorhaben im Niedersächsischen Landtag hat im Jahr
2003 besonders in Aurich zu einer verstärkten Anwahl von
Gesamtschulen geführt – aus Überzeugung oder aus
Ungewissheit über das Resultat der Reform im gegliederten
Schulwesen.
Eine Elternbefragung des Landkreises ließ nunmehr erkennen,
dass in der Stadt Aurich nur neun Prozent der Eltern ihre
Kinder auf die einzig noch verbliebene Hauptschule in
Sandhorst schicken wollen, die damit nur einzügig geführt
werden könnte.
Der Bewertung ihres Leiters „Die vorherige [SPD-]Landesregierung
hat das dreigegliederte Schulsystem immer als Stiefkind
betrachtet“ kann man nur zustimmen; der zweite
Reformschritt der CDU/FDP-Koalition sowie die langjährige
Forcierung des Gesamtschulangebots durch die
Kreistagsmehrheit im Kreis Aurich hat ein Übriges bewirkt:
Raumangebot, Ausstattung und Infrastruktur an den
Gesamtschulen sind vorbildlich. |
Die Auflösung der Orientierungsstufen
Haupt- und
Realschule
in Aurich und die Schulzentren in der Region haben mit der
Abschaffung der Orientierungsstufen im kommenden Jahr keinerlei räumliche
und strukturelle Probleme: Sie gewinnen Platz für ihre eigenen Schüler
und können ihr eigenes Angebot z.B. durch die vermehrte Einrichtung
von Fach- und Gruppenräumen verbessern und erweitern.
Schwierig
wird die Situation jedoch an den beiden Gymnasien im Kreis; beide
weiterführende Schulen müssen zwei zusätzliche Schülerjahrgänge
(die Klassen 5 und 6) aufnehmen, für welche bisher keine
Einrichtungen vorhanden sind.
In Norden scheint das entstehende
Problem lösbar, indem Teile der Schule auf die benachbarte
ehemalige Realschule in der Gräfin-Theda-Straße und das alte
Landratsamt (direkt neben der Schule) ausweichen.
Ganz anders in Aurich: Dort sind am derzeitigen Standort des
Ulricianums weder Unterrichtsräume noch Fachräume, auch
nicht geeignete Frei, Spiel- und (wettergeschützte)
Aufenthaltsflächen für ca. 400 bis 450 weitere Schülerinnen
und Schüler im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren
vorhanden, die unsere Schule erklärtermaßen
(Elternumfrage) ab dem 1. August 2004 besuchen wollen.
Weiteres Gelände für eine räumliche Ausdehnung der Schule
steht zwischen Großparkplatz und Von-Jhering-Straße nicht
zur Verfügung; der Parkplatz gilt in Aurich als
unangreifbar.
Parkplatz am Ulricianum: Der rechte Teil
ist Landkreiseigentum
|
|
Der Parkplatz gilt in Aurich als unangreifbar.
|
5. März 2003: Schulentwicklung
und Parkplatzfrage
Am 21. Februar
führten Herr Risius und Herr Westermayer ein
Gespräch mit dem ersten Kreisrat des
Landkreises Aurich, Herrn Weber, und Frau Eiben
(Leiterin des Schulamtes).
|
|
|
|

|
18. Juni 2003: Besuch von
OS-SchülerInnen
|mehr|
|
|
Absehbar ist also ein Wachstumssprung des Ulricianums von
derzeit 1250 auf 1700 oder mehr Schüler im Sommer des
kommenden Jahres. Zusammen mit der bis zum Jahre 2009
ebenfalls absehbaren, demographisch bedingten
zehnprozentigen Zunahme der Anzahl von Kindern der
Altersstufe zwischen 12 und 19 Jahren muss die Schule auf
dem Höhepunkt der Entwicklung mit mindestens 1800 Schülern
rechnen, wenn keine grundlegenden Veränderungen an der
Auricher Schulstruktur vorgenommen werden. |
„Mindestens“ – und insofern nicht absehbar –
deshalb, weil es als erklärtes Bildungsanliegen in allen Ländern
und im Bund gilt, die Hochschulzugangsberechtigtenquote in
Deutschland (also die Zahl der Schulabsolventen mit Abitur) auf ein
„europäisches“ Maß anzuheben. Kaum kalkulierbar ist ferner,
inwieweit die ländlich strukturierte Region Aurich-Ostfriesland
hinter den im übrigen Land (Niedersachsen oder Deutschland) noch
oder auch in Zukunft durchschnittlich erreichten Gymnasialschülerzahlen
zurückliegt. Keiner fühlt sich überdies in der Lage, die
„Gymnasialquote“, welche durch die Gesamtschulen erfüllt wird,
genauer zu beziffern. Es ist also nicht ganz abwegig, zu der
voraussehbaren Schülerzahl nochmals weitere zehn Prozent
hinzuzurechnen.
| Ein solches Mammutgymnasium von annähernd 2000 Schülern
widerspricht nicht nur der Verordnung zur
Schulentwicklungsplanung, welche die Größe von Gymnasien
auf sechs Parallelklassen pro Jahrgang begrenzt, sondern
auch jeder pädagogischen Verantwortung. Die zur Zeit von
Landkreispolitikern favorisierte Einrichtung von Außenstellen
für das Ulricianum (von Sandhorst bis Moorhusen gestreut)
trägt lediglich
zu einer Verschärfung des Grundproblems einer unüberschaubar
werdenden Schule bei. Wie sollen die vielen großen und
kleinen Sorgen, Fragen und Anliegen von Schülern und Eltern
wahrgenommen werden, wenn die Lehrkräfte sich vorwiegend
mobil „auf dem Wege“ zwischen Sandhorst und Innenstadt,
zwischen Münkeboe und Aurich befinden? |

Wie sollen die vielen großen und kleinen Sorgen, Fragen
und Anliegen von Schülern und Eltern wahrgenommen werden,
wenn die Lehrkräfte sich vorwiegend mobil „auf dem Wege“
zwischen Sandhorst und Innenstadt, zwischen Münkeboe und
Aurich befinden?

|
|
|
|
Verkürzung
der Schulzeit
auf zwölf Jahre bedeutet
nicht Verkürzung der Unterrichtszeit

Für
die Kinder, die ab 2004 erstmals das Gymnasium besuchen, gilt
eine Unterrichtszeit von 35 Wochenstunden (statt bisher 30
Stunden)

|
|
|
|
Das Problem
des Ulricianums wird noch dadurch verkompliziert, dass die
Schülerinnen und Schüler künftig die Unterrichtszeit des
fortgefallenen 13. Jahrgangs während ihres Besuchs der
Klassen fünf bis zehn „vorholen“ müssen; das heißt, für
die Kinder, die ab 2004 erstmals das Gymnasium besuchen,
gilt eine Unterrichtszeit von 35 Wochenstunden (statt bisher
30 Stunden). Soweit die Samstage als Unterrichtszeit auch
weiterhin ungenutzt bleiben, müssen fünf Stunden an den
bisher unterrichtsfreien Nachmittagen erteilt werden. Für
ein Mittagessen und für die Überbrückung der Mittagspause
stehen zur Zeit am Ulricianum aber keine Einrichtungen zur
Verfügung. Mit
Blick auf die vom Land und vom Bund in Aussicht gestellten Fördermittel
für Ganztagsschulen würde man es im Landkreis nicht ungern
sehen, wenn die Gesamtkonferenz des Ulricianums einen Antrag
auf Einrichtung eines Ganztagsbetriebs stellen würde (aus
Norden liegt bereits ein solcher Beschluss vor). |
Lösungsansätze:
| Damit
das Ulricianum der nahen Zukunft davor bewahrt werden
kann, eine bloße Lernfabrik zur Vorbereitung der Schüler
auf die künftig zentralisierten Abschlussprüfungen am Ende
der 10. und der 12. Jahrgangsstufe (Abitur) zu werden, sind
politische, pädagogische und organisatorische
Entscheidungen auf vielen Ebenen erforderlich:
Schulentwicklungsplanerisch muss zunächst der Wille
entstehen, im Kreis Aurich kein Gymnasium mit mehr als 6 Zügen
zu führen, das heißt die maximale Schülerzahl an
Gymnasien (1440 Schüler) sollte nicht längerfristig überschritten
werden. Es muss im Kreis Aurich mindestens ein weiteres
gymnasiales Angebot – vorzugsweise in der Fläche zwischen
Aurich und Norden – dort, wo viele Schüler zu Hause sind,
eingerichtet werden. Die Schülerströme sowohl zu den
Gymnasien als auch zu den Gesamtschulen bedürfen einer
umsichtigen und verantwortungsvollen Lenkung. | aktuelle
Situation | |

Es muss im Kreis Aurich mindestens
ein weiteres gymnasiales Angebot – vorzugsweise in der Fläche
zwischen Aurich und Norden – dort, wo viele Schüler zu
Hause sind, eingerichtet werden.

|
Schulleben auf dem Campus
|
|
Die Gesamtschulen müssen ihrer Rolle auch wirklich gerecht
werden: Da sie die Hauptschulen „austrocknen“ und gleichzeitig
unter hiesigen Bedingungen der „Überflutung“ zumindest des
Ulricianums nicht
entgegenwirken, stellt sich notwendigerweise die Frage nach einem
Ungleichgewicht der Begabungen an den Gesamtschulen unseres
Landkreises. Offenbar sind viele hiesige Eltern der eher theoretisch
begabten Kinder von den Erfolgsaussichten der Gesamtschule, auch
ihre Kinder „individuell zu fördern“ (vgl. oben), nicht überzeugt.
Sie bevorzugen für ihre Kinder weiterhin das gegliederte
Schulsystem und schicken ihre Kinder zum Gymnasium. Die konsequente
Schaffung von Einzugsbereichen für Schulen aller Formen, die für
einzelne Gesamtschulen und sämtliche Grundschulen bereits
eingerichtet sind, ist geeignet den ungleichen Zustrom zu den
Schulen zu regeln. Durch diesen „planwirtschaftlichen“ Eingriff
könnte die Existenz der Schulstandorte (auch neuer) gesichert
werden; der Schülertransport quer durch den Landkreis und über
seine Grenzen hinaus mit seinen erheblichen Kosten könnte spürbar
reduziert werden; vorhandene Räume wären an jedem Schulstandort
vollständig zu nutzen.
Diese erst langfristig wirksamen Maßnahmen sind weder bei
den Eltern („Freiheit der Schulwahl“) noch bei den
Verantwortungsträgern im Landkreis beliebt. Jene müssten in der
Einführungsphase mit dem Zorn ihrer potentiellen Wählerschaft über
die ungewohnte Regulierung fertig werden. Doch wird der Unmut über
die nachteiligen Lernbedingungen, die ohne eine Regulierung an
einzelnen Schulen entstehen, geringer sein? Der Zorn äußert sich
lediglich an anderer Stelle – den Schulen.
| Der Landkreis Aurich hat seit den 90er Jahren
umfangreiche Investitionen in das Ulricianum getätigt.
Erster Kreisrat Harm-Uwe Weber während der Einweihungsfeier
des neuen Klassentraktes: „In keine andere Schule hat der
Kreis aus eigenen Mitteln so viel investiert wie in das
Ulricianum“. Die Lern- und Unterrichtsbedingungen wurden
optimiert; das Klima an der Schule hat sich durch den
Raumgewinn und die Zusammenfassung aller pädagogischen
Einrichtungen an einem zentralen Ort positiv
entwickelt. |
|

Dennoch wird es ab dem kommenden Schuljahr für unsere
Schule zunächst bei einer Kombination von Provisorien bleiben.

|
28. Juli 2002:
Containerklassen
|
|
Abriss Turnhalle 13. Mai
2002
|
Dennoch wird es ab dem kommenden Schuljahr für unsere Schule
zunächst – und dann vielleicht auf weitere zehn bis
fünfzehn Jahre – bei einer Kombination von Provisorien
bleiben, die vielen Ulricianergenerationen zum Teil sattsam
vertraut sind: Container (vgl. „Pavillon“), Teilung von
Räumen (z.B. D 1, D2),
Auslagerung von Klassen, Überbelegung der
vorhandenen Klassenräume, Erteilung von Fachunterricht auch
in allgemeinen Unterrichtsräumen, Nichterteilung von
Sportunterricht (mangels 5,5 Sporthalleneinheiten). |
Nur gibt es auf der Grundlage des neuen Schulgesetzes einen
gravierenden Unterschied: Die zentral gestellten Abschlussprüfungen
nehmen keine Rücksicht darauf, unter welchen bedrängten
Voraussetzungen Unterricht erteilt wurde oder Schüler lernen
mussten.
Der Schulträger
ist deshalb gefordert, in Aurich und Umgebung gleiche Bedingungen für
alle herzustellen, sei es an Gesamtschulen (vgl. oben) oder an den
Schulen des gegliederten Systems.
Vordringliche
Aufgabe von Eltern und Schulleitung wird es sein, diese
Gleichbehandlung unverzüglich und nachdrücklich vom Schulträger
einzufordern.
Wir sind überzeugt davon, dass der VEU uns auch in
Zukunft dabei unterstützen wird.
zurück
|