Die Kultusministerin bei der Eröffnung der Bahnane

 

 

 

 

 

 

Kooperationsverbund genehmigt

Kultusministerin Jürgens-Pieper genehmigt Kooperationsverbund des Ulricianums mit der OS Aurich-Mitte, der OS Sandhorst und der Finkenburgschule. In der Kooperation zwischen diesen Schulen sollen besondere Begabungen von Schülern gefördert werden. 

 

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen im musischen, sprachlichen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich sollen in besonderen AGs oder durch andere Maßnahmen gefördert werden. Der Kooperationsverbund gewährleistet eine kontinuierliche Förderung von der Grundschule bis zum Gymnasium und soll auch eine Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen der jeweils "höheren" Schulform ermöglichen.

 

Hintergrund:

"Im August und September 2001 hat das niedersächsische Kultusministerium in zwei Veröffentlichungen die Absicht erklärt, besonders begabte oder hoch begabte, diese Begriffe werden wechselnd gebraucht, Schülerinnen und Schüler stärker als bisher fördern zu wollen.
Dazu sollen in den nächsten Jahren jährlich 1,5 Mill. DM, ab 2005 8 Mill. DM jährlich bereit gestellt werden. Weiterhin sollen im gesamten Bundesland 47 Förderzentren für begabte Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden. In Niedersachsen gibt es 47 Landkreise und kreisfreie Städte; somit entfällt genau 1 Förderzentrum auf jede dieser Verwaltungseinheiten.

Im Schulverwaltungsblatt (SVBl) 12/2001 ist der Runderlass des MK vom 21.11.2001 - 304 – 81 633/4 „Kooperationsverbund Hochbegabtenförderung“ veröffentlicht.
Dieser Runderlass regelt die Voraussetzungen und Antragsmodalitäten zur Einrichtung der oben erwähnten Förderzentren („Kooperationsverbund Hochbegabtenförderung“) zum Schuljahr 2002/2003.
In den Förderverbünden sollen Grundschulen, O-Stufen und weiterführende Schulen eng zusammenarbeiten, um die begabten Schüler zu erkennen und durchgehend in allen Schulformen fördern zu können.
Jedem Förderverbund wird eine Lehrerstelle zugewiesen, die die beteiligten Schulen nach Absprache untereinander aufteilen können. Die Entscheidung über die Einrichtung eines Förderverbundes liegt auf Vorschlag der Bezirksregierung beim Kultusministerium.

Zum Schuljahr 2002/2003 der 1. Stufe zur Einrichtung dieser Zentren sollen nach Möglichkeit 20 Verbundstandorte in Niedersachsen eingerichtet werden. Die Bewerbungsfrist für die 1. Stufe endet am 11.3.2002. Der Antrag muss ein gemeinsam erarbeitetes Konzept der beteiligten Schulen enthalten und die Zustimmung der Gesamtkonferenzen der am Verbund beteiligten Schulen."

Quelle: http://www.rosenboom.de/dghk/seite3.html#Info_Foerderzentren 

 

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zuletzt geändert: 05.06.02 17:04:42
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