| Hintergrund:
"Im
August und September 2001 hat das niedersächsische
Kultusministerium in zwei Veröffentlichungen die Absicht
erklärt, besonders begabte oder hoch begabte, diese
Begriffe werden wechselnd gebraucht, Schülerinnen und Schüler
stärker als bisher fördern zu wollen.
Dazu sollen in den nächsten Jahren jährlich 1,5 Mill. DM,
ab 2005 8 Mill. DM jährlich bereit gestellt werden.
Weiterhin sollen im gesamten Bundesland 47 Förderzentren für
begabte Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden. In
Niedersachsen gibt es 47 Landkreise und kreisfreie Städte;
somit entfällt genau 1 Förderzentrum auf jede dieser
Verwaltungseinheiten.
Im
Schulverwaltungsblatt (SVBl) 12/2001 ist der Runderlass des
MK vom 21.11.2001 - 304 – 81 633/4 „Kooperationsverbund
Hochbegabtenförderung“ veröffentlicht.
Dieser Runderlass regelt die Voraussetzungen und
Antragsmodalitäten zur Einrichtung der oben erwähnten Förderzentren
(„Kooperationsverbund Hochbegabtenförderung“) zum
Schuljahr 2002/2003.
In den Förderverbünden sollen Grundschulen, O-Stufen und
weiterführende Schulen eng zusammenarbeiten, um die
begabten Schüler zu erkennen und durchgehend in allen
Schulformen fördern zu können.
Jedem Förderverbund wird eine Lehrerstelle zugewiesen, die
die beteiligten Schulen nach Absprache untereinander
aufteilen können. Die Entscheidung über die Einrichtung
eines Förderverbundes liegt auf Vorschlag der
Bezirksregierung beim Kultusministerium.
Zum
Schuljahr 2002/2003 der 1. Stufe zur Einrichtung dieser
Zentren sollen nach Möglichkeit 20 Verbundstandorte in
Niedersachsen eingerichtet werden. Die Bewerbungsfrist für
die 1. Stufe endet am 11.3.2002. Der Antrag muss ein
gemeinsam erarbeitetes Konzept der beteiligten Schulen
enthalten und die Zustimmung der Gesamtkonferenzen der am
Verbund beteiligten Schulen."
Quelle:
http://www.rosenboom.de/dghk/seite3.html#Info_Foerderzentren
|